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OLG Hamm, 15.02.2018 - III-1 Vollz (Ws) 607/17 |
Zitiervorschläge
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - III-1 Vollz (Ws) 607/17 (https://dejure.org/2018,21322)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Strafvollzug: Vollzugsöffnende Maßnahmen; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung eines Begleitausgangs zur Wahrnehmung eines Gerichstermins; Anforderungen an die Entscheidungsgrundlage der Vollzugsbehörde über vollzugsöffnende Maßnahmen gem. § 53 Abs. 1 StVollzG NRW
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG NRW § 53 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung eines Begleitausgangs zur Wahrnehmung eines Gerichstermins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsschutz gegen Ablehnung eines Begleitausgangs zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 101 StVK 3338/17
- OLG Hamm, 15.02.2018 - III-1 Vollz (Ws) 607/17
- OLG Hamm, 15.02.2018 - 1 Vollz (Ws) 607/17 Amtlicher Leitsatz: 1
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09
Nichtannahmebeschluss: Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels eines …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2018 - 1 Vollz (Ws) 607/17
Auch gibt die Bewertung der Gesichtspunkte des Rehabilitationsinteresses, eines vermeintlich tiefgreifenden Grundrechtseingriffs und der Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses keinen Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde und trifft es überdies zu, dass allein die theoretische Möglichkeit einer Rückverlegung nicht die Annahme einer das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses begründenden Wiederholungsgefahr erlaubt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 BvR 579/09 -, juris). - OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13
Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2018 - 1 Vollz (Ws) 607/17
Zwar hat die Strafvollstreckungskammer ihrer diesbezüglichen Prüfung des Feststellungsinteresses im Ausgangspunkt zutreffend die insofern allgemein anerkannten rechtlichen Anforderungen zugrunde gelegt und hierbei grundsätzlich auch das entsprechende Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen (weshalb die Zulassung der Rechtsbeschwerde hier nicht schon unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des rechtlichen Gehörs geboten war, vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.07.2013 -III-1 Vollz (Ws) 256/13-, juris;… Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 3, jew. m.w.N.).